Ihr Unternehmen ist von der Corona-Krise betroffen – Sichern Sie sich Ihre Chance auf Entschädigung! Handeln Sie jetzt!

Von mehreren Mandaten, die von den Schließungen betroffen worden sind, bin ich angesprochen worden, ob es neben den anlaufenden Hilfsmaßnahmen noch Entschädigungen gibt.

Juristisch ist das noch nicht geklärt. Die Experten streiten sich. Viele sind sich allerdings in dem Punkt einig, dass man Ansprüche geltend machen muss, da sonst möglicherweise Fristen verstreichen. Wir haben uns daher Gedanken gemacht und sehen drei Ansatzpunkte: 1. Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Betriebsunterbrechungsversicherung,
2. Anmelden von Ansprüchen nach dem IfSG,
3. Klage gegen die Allgemeinverfügung.
Damit stehen die Entschädigungen noch nicht fest, man wahrt sich aber zumindest die Chancen.

Wer dazu Unterstützung braucht, kann sich gern bei mir melden. Informationen zu unserem Angebot finden man auch unter www.rswr.de/corona

Rechtsanwalt Steuerberater Thomas Rößler

Rechtsanwalt Steuerberater
Thomas Rößler
Rö§ler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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