Von mehreren Mandaten, die von den Schließungen betroffen worden sind, bin ich angesprochen worden, ob es neben den anlaufenden Hilfsmaßnahmen noch Entschädigungen gibt.
Juristisch ist das noch nicht geklärt.
Die Experten streiten sich. Viele sind sich allerdings in dem Punkt einig, dass
man Ansprüche geltend machen muss, da sonst möglicherweise Fristen
verstreichen. Wir haben uns daher Gedanken gemacht und sehen drei Ansatzpunkte:
1. Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Betriebsunterbrechungsversicherung,
2. Anmelden von Ansprüchen nach dem IfSG,
3. Klage gegen die Allgemeinverfügung.
Damit stehen die Entschädigungen noch nicht fest, man wahrt sich aber zumindest
die Chancen.
Wer dazu Unterstützung braucht, kann sich gern bei mir melden. Informationen zu unserem Angebot finden man auch unter www.rswr.de/corona
Rechtsanwalt Steuerberater Thomas Rößler
Rechtsanwalt Steuerberater Thomas Rößler Rö§ler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Königsbau Goethestraße 1 04109 Leipzig Tel.+ 49 341 3089 989-0 Fax + 49 341 3089 989-30 Mail t.roessler@rswr.de www.stiftungsrecht-leipzig.de